Vermieterbescheinigung – Die gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung
Die Vermieterbescheinigung, offiziell als „Wohnungsgeberbestätigung“ bezeichnet, ist seit November 2015 bundesweit verpflichtend. Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren neuen Mietern diese Bescheinigung auszustellen, damit diese sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden können. Ohne diese Bestätigung ist eine Anmeldung am neuen Wohnort nicht möglich. Mit unserer professionellen Vermieterbescheinigung erfüllen Sie diese Pflicht rechtssicher und unkompliziert.
Was ist eine Vermieterbescheinigung und warum ist sie notwendig?
Die Vermieterbescheinigung ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie als Vermieter oder Wohnungsgeber bestätigen, dass eine Person in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eingezogen ist. Diese Bestätigung benötigt Ihr Mieter für die behördliche An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
Die gesetzliche Grundlage für die Wohnungsgeberbestätigung findet sich im Bundesmeldegesetz (BMG). Seit dem 1. November 2015 gilt diese Regelung bundesweit und einheitlich für ganz Deutschland. Die Einführung der Vermieterbescheinigung sollte Scheinanmeldungen verhindern und die Datenqualität in den Melderegistern verbessern.
Wichtige Fakten zur Vermieterbescheinigung:
- Pflicht seit November 2015 in ganz Deutschland
- Rechtliche Grundlage: § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Erforderlich bei Einzug und Anmeldung am neuen Wohnort
- Ohne Vermieterbescheinigung keine Anmeldung möglich
- Bei Verstoß gegen die Ausstellungspflicht drohen Bußgelder bis 1.000 Euro
Die Wohnungsgeberbestätigung dient dem Schutz vor Meldebetrug und stellt sicher, dass nur tatsächlich existierende Wohnverhältnisse beim Einwohnermeldeamt registriert werden.
Wann wird die Vermieterbescheinigung benötigt?
Die Vermieterbescheinigung wird in folgenden Situationen benötigt:
Bei Einzug eines neuen Mieters: Immer wenn ein neuer Mieter in Ihre Wohnung oder Ihr Haus einzieht und sich am neuen Wohnort anmelden muss, benötigt er die Wohnungsgeberbestätigung. Dies gilt sowohl für Umzüge innerhalb einer Stadt als auch für Umzüge aus anderen Städten oder Bundesländern.
Bei Ummeldung: Auch wenn der Mieter bereits in derselben Stadt wohnt und nur die Wohnung wechselt, ist eine neue Vermieterbescheinigung erforderlich. Jede Adressänderung erfordert eine neue Bestätigung.
Bei Erstanmeldung: Wenn junge Menschen zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen oder aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, benötigen sie ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung für ihre Erstanmeldung.
Bei Abmeldung ins Ausland: In diesem Sonderfall müssen Sie als Vermieter auch beim Auszug eine Bestätigung ausstellen. Dies ist jedoch nur erforderlich, wenn sich der Mieter komplett in Deutschland abmeldet, weil er dauerhaft ins Ausland zieht. Bei einem normalen Umzug innerhalb Deutschlands ist beim Auszug keine Vermieterbescheinigung notwendig.
Was muss in der Vermieterbescheinigung stehen?
Eine rechtsgültige Vermieterbescheinigung muss gemäß § 19 Bundesmeldegesetz bestimmte Pflichtangaben enthalten. Unser Formular führt Sie systematisch durch alle erforderlichen Angaben:
Angaben zum Wohnungsgeber (Vermieter):
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Anschrift des Vermieters
- Bei juristischen Personen: Firmenname und vertretungsberechtigte Person
- Bei Hausverwaltungen: Name der Verwaltung und des Verwalters
Angaben zum Mieter (Einziehende Person):
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Geburtsdatum
- Bei mehreren einziehenden Personen: alle Namen und Geburtsdaten
Angaben zur Wohnung:
- Vollständige Anschrift des Mietobjekts (Straße, Hausnummer)
- Postleitzahl und Ort
- Gegebenenfalls Stockwerk und Wohnungsnummer
- Art der Unterkunft (Wohnung, Haus, Zimmer)
Angaben zum Einzug:
- Einzugsdatum (Tag, an dem der Mieter eingezogen ist)
- Angabe, ob es sich um alleinigen oder Hauptwohnsitz handelt
Datum und Unterschrift:
- Datum der Ausstellung
- Eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder bevollmächtigten Vertreters
Alle diese Pflichtangaben sind in unserer Vermieterbescheinigung übersichtlich strukturiert und leicht auszufüllen.
Fristen für die Vermieterbescheinigung
Als Vermieter müssen Sie die Vermieterbescheinigung unverzüglich nach dem Einzug ausstellen. Der Mieter wiederum ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Mieter muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug anmelden
- Die Vermieterbescheinigung muss vor oder bei der Anmeldung vorliegen
- Als Vermieter sollten Sie die Bescheinigung idealerweise am Tag des Einzugs oder innerhalb weniger Tage danach ausstellen
- Verspätete Anmeldung kann für den Mieter ein Bußgeld nach sich ziehen
Um Ihren Mietern Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten Sie die Vermieterbescheinigung zeitnah ausstellen. Mit unserem vorbereiteten Formular dauert das nur wenige Minuten.
Wer darf die Vermieterbescheinigung ausstellen?
Die Vermieterbescheinigung darf ausgestellt werden von:
Dem Vermieter selbst: Als Eigentümer und direkter Vermieter der Immobilie können Sie die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen und unterschreiben.
Bevollmächtigten Personen: Sie können die Ausstellung auch an bevollmächtigte Dritte delegieren, zum Beispiel:
- Hausverwaltungen
- Immobilienverwalter
- Bevollmächtigte Familienangehörige
- Makler (bei entsprechender Vollmacht)
Bei Untervermietung: Auch Hauptmieter, die Teile ihrer Wohnung untervermieten, müssen für ihre Untermieter eine Vermieterbescheinigung ausstellen.
Wichtig: Die Person, die die Bestätigung ausstellt, muss eindeutig identifizierbar sein und das Dokument eigenhändig unterschreiben.
So verwenden Sie unsere Vermieterbescheinigung
Die Anwendung unserer Vermieterbescheinigung ist denkbar einfach:
Schritt 1 – Download: Nach dem Kauf laden Sie das Formular sofort herunter. Sie können es beliebig oft ausdrucken und für alle Ihre Mietverhältnisse verwenden.
Schritt 2 – Ausfüllen: Tragen Sie alle erforderlichen Daten ein:
- Ihre Daten als Vermieter
- Daten des einziehenden Mieters
- Adresse der Wohnung
- Einzugsdatum
Schritt 3 – Unterschreiben: Versehen Sie die Vermieterbescheinigung mit Datum und Ihrer eigenhändigen Unterschrift.
Schritt 4 – Übergabe: Händigen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung dem Mieter aus. Der Mieter benötigt das Original für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Schritt 5 – Kopie aufbewahren: Bewahren Sie eine Kopie der ausgestellten Vermieterbescheinigung für Ihre Unterlagen auf. Dies kann bei späteren Nachfragen oder Unstimmigkeiten hilfreich sein.
Häufige Fehler bei der Vermieterbescheinigung vermeiden
Bei der Ausstellung der Vermieterbescheinigung können verschiedene Fehler auftreten. Mit unserem Formular vermeiden Sie diese häufigen Probleme:
Unvollständige Angaben: Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein. Fehlende Angaben führen dazu, dass das Einwohnermeldeamt die Anmeldung ablehnt.
Falsches Einzugsdatum: Das Einzugsdatum muss korrekt angegeben werden. Es ist der Tag, an dem der Mieter tatsächlich eingezogen ist und die Wohnung bezogen hat.
Fehlende Unterschrift: Die Vermieterbescheinigung ist nur mit eigenhändiger Unterschrift gültig. Eine digitale Unterschrift oder ein Stempel allein reichen nicht aus.
Verwechslung bei mehreren Mietern: Wenn mehrere Personen einziehen, müssen alle Namen und Geburtsdaten aufgeführt werden.
Unklare Vollmachtsverhältnisse: Wenn eine Hausverwaltung die Bescheinigung ausstellt, sollte dies klar erkennbar sein.
Unser professionell gestaltetes Formular führt Sie durch alle Pflichtangaben und minimiert das Fehlerrisiko.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichtausstellung
Die Ausstellung der Vermieterbescheinigung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Bei Verstößen drohen Konsequenzen:
Bußgeld für Vermieter: Wenn Sie als Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung verweigern oder nicht rechtzeitig ausstellen, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Probleme für den Mieter: Ohne Vermieterbescheinigung kann sich der Mieter nicht anmelden. Dies kann für ihn verschiedene negative Folgen haben:
- Bußgeld wegen verspäteter Anmeldung (bis zu 1.000 Euro)
- Probleme bei Behördengängen
- Schwierigkeiten bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
- Keine Teilnahme an Wahlen am neuen Wohnort
- Probleme bei der Arbeitgeberregistrierung
Schadensersatzansprüche: In extremen Fällen könnte der Mieter sogar Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch die verweigerte oder verspätete Ausstellung der Vermieterbescheinigung nachweisbare Schäden entstehen.
Vermieterbescheinigung bei besonderen Wohnformen
Auch bei besonderen Wohnkonstellationen ist die Vermieterbescheinigung erforderlich:
Wohngemeinschaften (WG): Bei WGs muss für jeden neuen Bewohner eine separate Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein WG-Zimmer innerhalb einer bestehenden WG neu bezogen wird.
Untervermietung: Hauptmieter, die Teile ihrer Wohnung untervermieten, werden zum Wohnungsgeber für ihre Untermieter und müssen diesen eine Vermieterbescheinigung ausstellen.
Möblierte Zimmer: Auch bei kurzfristiger Vermietung möblierter Zimmer ist grundsätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern der Mieter seinen Hauptwohnsitz dort anmelden möchte.
Ferienwohnungen: Bei reinen Ferienwohnungen für touristische Aufenthalte ist normalerweise keine Vermieterbescheinigung erforderlich, da keine Anmeldung am Ferienort erfolgt.
Gewerbliche Vermietung: Auch bei Apartmentvermietung oder Boardinghäusern müssen die Betreiber für jeden Bewohner eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Datenschutz und Vermieterbescheinigung
Bei der Ausstellung der Vermieterbescheinigung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Als Vermieter müssen Sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten:
Zweckbindung: Die Daten aus der Vermieterbescheinigung dürfen nur für den Zweck der behördlichen Anmeldung verwendet werden.
Datenspeicherung: Bewahren Sie Kopien der ausgestellten Bescheinigungen nur so lange auf, wie es für Ihre Dokumentationspflichten erforderlich ist.
Weitergabe: Die Vermieterbescheinigung wird vom Mieter beim Einwohnermeldeamt eingereicht. Eine Weitergabe an andere Dritte ist nicht zulässig.
Auskunftsrechte: Mieter haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen.
Für wen ist diese Vorlage geeignet?
Unsere Vermieterbescheinigung richtet sich an verschiedene Nutzergruppen:
Private Vermieter: Wenn Sie eine oder mehrere Wohnungen privat vermieten, benötigen Sie für jeden neuen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung.
Professionelle Vermieter: Mit mehreren Immobilien im Portfolio stellen Sie regelmäßig Vermieterbescheinigungen aus und profitieren von unserem zeitsparenden Formular.
Hausverwaltungen: Als Hausverwaltung stellen Sie im Auftrag der Eigentümer regelmäßig Vermieterbescheinigungen aus.
WEG-Verwalter: Bei vermieteten Eigentumswohnungen müssen Sie für neue Mieter die Wohnungsgeberbestätigung bereitstellen.
Hauptmieter bei Untervermietung: Auch als Hauptmieter, der Teile seiner Wohnung untervermietet, benötigen Sie dieses Formular.
Immobilienmakler: Bei entsprechender Vollmacht können auch Makler die Vermieterbescheinigung im Namen des Vermieters ausstellen.
Unterschied zwischen Vermieterbescheinigung und anderen Dokumenten
Die Vermieterbescheinigung sollte nicht verwechselt werden mit:
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Dieses Dokument bestätigt, dass ein ausziehender Mieter keine Mietschulden hinterlassen hat. Es wird beim Auszug ausgestellt, nicht beim Einzug.
Wohnungsübergabeprotokoll: Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug. Es ist ein separates Dokument und ersetzt nicht die Vermieterbescheinigung.
Mietvertrag: Der Mietvertrag regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter, dient aber nicht als Nachweis für die behördliche Anmeldung.
Einzugsbestätigung: Manche Vermieter stellen zusätzlich eine interne Einzugsbestätigung aus. Diese ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Vermieterbescheinigung.
Digitale vs. papierbasierte Vermieterbescheinigung
Aktuell ist die Vermieterbescheinigung in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift die sicherste Variante:
Papierform (empfohlen):
- Wird von allen Einwohnermeldeämtern akzeptiert
- Eigenhändige Unterschrift problemlos möglich
- Original kann dem Mieter übergeben werden
- Keine technischen Probleme
Digitale Form: Einige Kommunen akzeptieren mittlerweile auch digitale Formen der Wohnungsgeberbestätigung, zum Beispiel:
- Online-Portale der Meldebehörden
- Digitale Unterschriften mit qualifiziertem elektronischem Signaturverfahren
Da die Akzeptanz digitaler Formen jedoch noch nicht flächendeckend gegeben ist, empfehlen wir die bewährte Papierform mit unserer Vermieterbescheinigung.
Warum nicht kostenlose Vorlagen verwenden?
Im Internet finden sich verschiedene kostenlose Vorlagen für Vermieterbescheinigungen. Unsere professionelle Vermieterbescheinigung bietet jedoch entscheidende Vorteile:
Rechtssicherheit: Unsere Vorlage wurde von Experten erstellt und enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach § 19 BMG.
Vollständigkeit: Alle erforderlichen Felder sind vorhanden – nichts wird vergessen, nichts ist überflüssig.
Professionelles Design: Seriöses Layout, das bei Behörden und Mietern einen professionellen Eindruck hinterlässt.
Aktualität: Unsere Vorlage berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und eventuelle Änderungen im Bundesmeldegesetz.
Zeitersparnis: Keine Suche nach den richtigen Formulierungen oder Pflichtangaben – alles ist vorbereitet.
Mehrfachnutzung: Für nur 3 Euro erhalten Sie eine Vorlage, die Sie unbegrenzt oft verwenden können.
Diese kleine Investition schützt Sie vor möglichen Bußgeldern und erspart Ihren Mietern Probleme bei der Anmeldung.
Sofortiger Download ohne Wartezeit
Nach dem Kauf steht Ihnen die Vermieterbescheinigung sofort zum Download bereit. Kein Versand, keine Wartezeit, keine Komplikationen. Drucken Sie das Formular so oft aus, wie Sie möchten – für jeden neuen Mieter, für jede Wohnung.
Investition in professionelle Vermietung
Für nur 3 Euro erhalten Sie ein professionelles Werkzeug, das Sie bei jeder neuen Vermietung benötigen. Die Vermieterbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben – mit unserer Vorlage erfüllen Sie diese Pflicht rechtssicher, schnell und unkompliziert.
Eine fehlende oder fehlerhafte Wohnungsgeberbestätigung kann zu Bußgeldern bis 1.000 Euro führen. Diese Investition von 3 Euro ist also bestens angelegt und schützt Sie vor deutlich höheren Kosten.
Fragen zum Mietrecht
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